Wasserrecht verloren Brunnen

Weshalb der Turm das Wasserrecht verloren hat

Wasser ist Lebensgrundlage und gibt entsprechend weltweit seit Menschengedenken Anlass zu Diskussionen und Streitereien. So auch in Solothurn. Die städtische Wasserversorgung war für lange Zeit ein kompliziertes Konstrukt aus Leitungen und Rechten. Solothurns Wasserversorgung bestand lange Zeit aus privaten  Sodbrunnen, aus denen man Grundwasser schöpfte. Dazu kamen frei fliessende Quellen, die in einfachen Brunnstuben gefasst wurden. Gegen Ende des 14.  Jahrhunderts kamen die Stockbrunnen auf. In Solothurn ist der erste dieser Brunnen 1376 nachgewiesen, 20 Jahre vor jenem der Stadt Bern.

Die Wasserversorgung der Stadt

1539 übernahm die Stadt die Verantwortung für die Wasserversorgung, ernannte einen Aufseher und erliess Vorschriften über die Zu- und Aberkennung von Brunnen und deren Sauberhaltung sowie über die Verwendung des Abwassers. Es wurde «uf der Kanzel verkündet, dass niemand die Brunnen verunreinige, weder Wäsch, noch Laden, Reiffe oder anderes darein stosse bei höcher Strafe». Um diese Stockbrunnen mit Wasser zu versorgen, mussten Wasserfassungen erstellt werden. Die erste Fassung erfolgte im Brüggmoos zwischen Langendorf und Rüttenen. Die Zuleitungen bestanden ursprünglich aus Holz, mussten jedoch wegen der Holzfäule immer wieder repariert oder ersetzt werden. 

Private wollten einen eigenen Hofbrunnen

Nach französischem Vorbild wünschten dann aber reichere Bürger, eigene Brunnen in den Höfen ihrer Häuser zu errichten und der Rat gewährte ihnen dieses Recht. 1589 beschloss der Rat: Wenn ein Burger seinen Brunnen im Hause haben wolle, so solle er ihn auf seine Kosten machen lassen. Die Leitungen mussten von den Gebäudeeigentümern selbst erstellt werden; der Wasserbezug aber war gratis. Daraus entstanden die Wasserrechte. Im 17. Jahrhundert wurde der Durchmesser der Röhren vorgeschrieben. Bei Wasserknappheit mussten Private den Brunnen abstellen. Sie mussten die Wasserleitung ab dem Brunnen unterhalten und wurden dafür nicht entschädigt. Der Wasserbedarf stieg. In Bellach gab es indes eine noch ungenutzte Quelle. 1638 untersuchte eine Kommission, «wie dieser Brunnen am fueglichsten und mit mingsten Kosten in die Statt zu bringen sye». Über dem Staalenhof wurde diese zweite Quelle gefasst und das Wasser zur Speisung der öffentlichen Brunnen in die Stadt geführt. Mit Holzdünkeln wurde rasch eine Leitung erstellt, aus der auch der Rote Turm sein Wasser bezog. Er erhielt eine Brunnen-Konzession zu einem immer laufenden Brunnen ab der Bellacher-Leitung in der Stärke von 4 Litern pro Minute.

Reparaturen wurden vernachlässigt

Der Bau der Schanzen, die mächtige Befestigungsanlage, beanspruchte alle Kräfte der Stadt. Dabei wurde der Unterhalt der Wasserleitungen vernachlässigt. 1748 wird berichtet, die Bellacher-Leitung sei «völlig schadhaft». Die Dünkel waren zum Teil tief im Boden versunken. Ein Baumeister wurde beauftragt, gesunkene Dünkel zu heben, zu untermauern und die Leitung neu zu verkitten. Mitte des 19. Jahrhunderts hätten die vernachlässigten Leitungen teure Reparaturen erfordert; aber der Stadt fehlte das Geld.

Wasserrecht verloren Brunnen farbig

Typhus-Epidemie führte zu grausigen Erkenntnissen

Unversehens rüttelte dann ein schreckliches Ereignis die Behörden auf. In der Kaserne Solothurn und in andern, an die Langendorfer-Leitung angeschlossenen Gebäuden brach am 15. August 1865 eine Typhusepidemie aus, an der viele Menschen starben. 1866 wurde eine Expertenkommission eingesetzt, deren Ergebnisse jedoch kaum zur Kenntnis genommen wurden. Da brach 1873 eine weitere Typhusepidemie aus. Der Bellacher-Leitung wurde Wasser aus einer Quelle im Ziegelmattquartier zugeleitet, und hier war Abwasser vom Königshof, wo sich eine typhuskranke Patientin befand, in die Wasserleitung eingesickert. Jetzt endlich wurde die Wasserversorgung gründlich untersucht, und man kam zu einem sehr unerfreulichen Ergebnis. In den Leitungen fand man Knäuel von ertrunkenen Regenwürmern und Schnecken, tote Ratten, Mäuse, Kröten und Frösche. Die halboffenen Rinnenleitungen führten streckenweise durch abwasserdurchtränkte
Gebiete und gut gedüngte Felder. Alle Lösungen überforderten die finanziellen Möglichkeiten der Stadt. Es blieb nichts anderes übrig, als sich damit abzufinden, dass die Stadt nicht mehr weiter wachsen dürfe. Erst mit dem Siegeszug der Elektrizität konnte Solothurn mit elektrisch angetriebenen Pumpen das  reichlich vorhandene Grundwasser nutzen.

Das umstrittene Ende des Wasserrechtes

Seit 1979 bemühte sich die Einwohnergemeinde Solothurn, bzw. die Regio Energie, die alten Wasserrechte in der Stadt aufzuheben. Der Gemeinderat kündete die Wasserrechte, und die Gemeindeversammlung hob sie auf. Gegen diese Kündigung gingen Einsprachen ein. Stellvertretend für alle Wasserrechtsbesitzer
klagte die Einwohnergemeinde den Kanton ein. Der Kanton hatte 17 Wasserrechte und damit die Möglichkeit, jährlich 15 260 Kubikmeter Wasser gratis zu beziehen. 1988 befand das Amtsgericht, die Wasserrechte seien nicht kündbar. Die Einwohnergemeinde zog das Verfahren weiter; doch auch vor Obergericht bekam der Regierungsrat Recht. Nun zog die Einwohnergemeinde den Fall vor das Bundesgericht. Aber auch dieses entschied 1993 zugunsten der Wasserrechtsinhaber. Nun existierten also noch 72 alte Brunnenrechte, die sich in den Händen von 57 Besitzern befanden. Man fand einen Kompromiss: Die Stadt Solothurn kündigte die Brunnenrechte für alle Brunnenrechtsinhaber per 31. August 2017. Der Turm AG als Inhaberin eines Brunnenrechtes wurden zwei Varianten einer Teilentschädigung angeboten: Entweder könne sie für die nächsten zehn Jahre im selben Umfang Gratiswasser beziehen, oder es erfolge eine Einmalauszahlung des entsprechenden monetären Gegenwertes (zehnfacher Jahresverbrauch). Nun – der Rote Turm wählte die zweite Variante und bezahlt jetzt das Wasser.
So wie Sie und ich.

Marie-Christine Egger
Kulturhistorische Führungen Solothurn

© Hotel Restaurant Roter Turm